Uniklinik Taxi
► Deutschlandweit
Dirk Schwartz
Krankenkassen Vertragspartner
Unser gesamtes Personal ist bestens ausgebildet und kümmert sich fürsorglich um jeden Fahrgast.
Fragen ? Gerne! Oder einfach bestellen.
Unsere Fahrer sind Spezialisten, die Sie bestens versorgen.
Deutschlandweit zu jeder Uniklinik mit Wartezeit.
Buchen Sie einfach online die Taxi- oder Krankenfahrt.Ihr Auftrag wird nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung. Ihr Auftrag ist erst nach unserer Bestätigung verbindlich.
Die Krankentransport-Richtlinie (KT-RL) wurde aufgrund der Erweiterung des Entlassmanagements sowie der eingeführten Genehmigungsfiktion für Krankenfahrten bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung aktualisiert. Dazu gehören auch Krankenfahrten gem. Krankentransport-Richtlinie § 7 ohne Sanitäter Begleitung. Sie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seit 5.3.2020 in Kraft.
Möchten Sie ein Taxi oder eine Krankenfahrt vorbestellen? Haben Sie Fragen zur Preisen, Serienfahrten, Dialysefahrten oder anderen Dienstleistungen rund um den Taxi-Service? Bei Ihrem Taxi- und Krankenfahrdienst Dirk Schwartz mit Sitz in Koblenz sind wir stets bemüht Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Wir sind ein familiengeführtes Taxiunternehmen und haben uns auf die Krankenbeförderung mobil eingeschränkter Mitmenschen spezialisiert. In der Regel stehen wir für Sie am Taxistand Hauptbahnhof bereit. Digital erreichbar mit etlichen verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten. Buchen Sie hier ihr Taxi per E-Mail, WhatsApp oder rufen Sie uns einfach an.
⏩ Was ist eine Krankenfahrt nach Krankentransport-Richtlinien?
⏩ Krankenfahrten und Coronavirus (COVID-19) Maßnahmen
⏩ Das Taxi zur Uniklinik, wer übernimmt die Kosten?
⏩ Wann zahlt die Krankenkasse ein Taxi für die Krankenfahrt?
Fahrten zur stationären Behandlung
Taxifahrten zur stationären Aufnahme
Krankenfahrten für Risikopatienten
⏩ Eigenanteil, Abrechung & Genehmmigung einer Krankenfahrt
⏩ Wie werden Krankenfahrten abgerechnet?
Müssen Krankenfahrten genehmig werden?
Partner und interessante Links zum Themen Taxi und Krankenbeförderung
Krankentransport oder Krankenfahrt? Mehr zu Kosten, Eigenanteil und Genehmigung der Krankenkasse.
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Taxifahrten zur stationären Aufnahme
Krankenfahrten für Risikopatienten
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Müssen Krankenfahrten genehmig werden?
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Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir sind Rahmenvertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherung und rechnen die Kosten mit Ihrer Krankenkasse direkt ab.
Gesetzlich Versicherte zahlen lediglich einen Eigenanteil. Maximal 10 €, mindestetens 5 €.
Eine Verordnung vom erstbehandelnden Arzt reicht für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse aus.
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel Fahrten zur Onkologie, Strahlentherapie oder Dialysetherapie.
Darüber hinaus werden die Kosten ins Krankenhaus bei stationärer Aufnahmen und Entlassung übernommen, wenn der Arzt Ihnen eine entsprechende Verordnung ausstellt.
Die Fahrtkosten zur Reha müssen Patienten nicht selbst übernehmen. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer festgelegten Höchstgrenze vom gleichen Kostenträger übernommen, der auch für die medizinischen Rehabilitationsleistungen zuständig ist.
Wir warten in der Regel vor Ort.
Wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt.
Z.B. die Serienfahrt zur Onkologischen Behandlung, Strahlentherapie oder Dialysetherapie.
Entlassungsfahrt aus dem Krankenhaus oder zur Reha.
Wann übernehmen gesetzliche, wie auch private Krankenkassen die Kosten?
✆ 01577 8933055
Krankenfahrten mit dem Taxi nach Krankentransport -Richtlinien § 7 sind Fahrten ohne Sanitäter Begleitung. Hierbei ist eine medizinisch fachliche Betreuung nicht notwendig. Über die Notwendigkeit entscheidet im Einzelfall der behandelnde Arzt. Dieser ist für die Auswahl des Beförderungsmittel zuständig und vermerkt dies auf dem vorgeschriebenem Verordnungsmuster einer Krankenbeförderung.
Wir möchten, dass Sie sicher und gesund bleiben, egal ob als Fahrgast oder Fahrer. Darum beobachten wir die aktuellen Entwicklungen genau und werden alles tun, damit die Sicherheit und Gesundheit unserer Fahrgäste und Taxifahrer erhalten bleibt.
Die Desinfektion stellt ein unverzichtbares Element in der Verhütung von Infektionskrankheiten dar. Wir halten uns bei der Anwendung der eingesetzten Desinfektionsmittel strikt an die Hinweise der Hersteller (Konzentration, Einwirkzeit, etc.) und achten auf die drei Grundregeln der richtigen Desinfektion. Wir desinfizieren und reinigen das Taxi vor jeder Krankenfahrt.
Unser Taxi wird derzeit mit einer Trennwand, einem flexiblen Hygieneschutz aus Segelfolie ausgestattet. Der Trennschutz soll vor der Tröpfcheninfektion schützen.
Nicht immer selbstverständlich. Kostenersparnis durch Gruppentransporte bei der Krankenbeföderung. Fahrgäste sollten in Taxis nur mehr einzeln befördert werden. Eine logische Konsequenz aus dem hohen Ansteckungsrisiko des Corona-Virus.
Geregelt ist die Kostenübernahme für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen im Paragraphen 60 im Sozialgesetzbuch. Die Fahrt zu einer Uniklinik kann vom behandelndem Arzt ebenso verordnet werden, wenn diese aus medizinischen Gründen notwendig ist. Auch dann, wenn die Taxifahrt von Koblenz zur Uniklinik Mainz, Bonn oder sogar nach Regensburg geht.
Geregelt ist die Kostenübernahme für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen im Paragraphen 60 im Sozialgesetzbuch. Welche Regeln gelten für wen? Unsere Leistung: Krankenbeförderung Sitzend im PKW nach Krankentransport-Richtlinien ohne Sanitäter Begleitung.
Eine Abrechnung ohne Genehmigung der Krankenkasse ist nur selten möglich. Die ärztliche Verordnung ist die Grundlage für eine Kostenübernahme, genügt allerdings nicht in jedem Fall. Auch wenn der Arzt das "Rezept" ausgestellt hat, ist vorab zu prüfen, ob der Krankentransport noch von der Kasse zu genehmigen ist. Bestellen Sie ihr Taxi einfach hier.
Grundsätzlich muss die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sein und vom Arzt verordnet werden. Liegt eine Verordnung vor, so können Sie mit dieser ein Unternehmen ihrer Wahl beauftragen und zahlen lediglich einen Eigenanteil. Wenn Behandlungen oder operative Eingriffe nicht in den ortsansässigen Krankenhäusern möglich sind übernehmen die Krankenkassen auch Fahrten zu deutschlandsweiten Kliniken (Unkiversitätskliniken, Reha Kliniken usw.). In komfortablen Mercedes-Benz Taxen befördern wir unsere Fahrgäste inklusive Begleitperson auch innerhalb der ganzen EU.
werden von der Krankenkasse übernommenwenn die Leistungen stationär erbracht werden
Fahrten zur ambulant erbrachten Operation
Serienfahrten nach vorheriger Genehmigung in besonderen Fällen
wenn die Krankenfahrt mit einem Taxi vom Arzt verordnet wird.
Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie, ambulante Reha, Krankengymnastik und Ergotherapie. Schwerbehinderte Merkzeichen aG, BI und H Patienten mit Pflegestufe ll oder l.
Ob zur Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapie. Patienten, die mit dem Taxi zum Arzt fahren sind aufgrund der Krankheit oftmals anfälliger für Keime und Krankheitserreger als gesunde Menschen. Wir sorgen dafür, dass Sie sicher befördert werden.
Hat Ihnen ihr Arzt eine Krankenfahrt verordnet und eine Genehmigung der Krankenkasse liegt auch vor, ist lediglich der Eigenanteil von Ihnen zu zahlen. Die Kosten für die Fahrt werden von Ihrer Kasse übernommen. Hatten Sie einen Berufsunfall und die Abrechnung erfolgt über eine Berufsgenossenschaft, so entfällt auch der Eigenanteil.
Jeder Patient hat grundsätzlich 10 % der Beförderungskosten für jede Hin- und Rückfahrt zu zahlen, mindestens 5 € / Fahrt, höchstens 10 € / Fahrt.
Bei Serienfahrten wie z.B. Chemo- / Strahlentherapien, Dialysefahrten wird die Zuzahlung von der Krankenkasse festgelegt. In der Regel ist dann eine Zuzahlung nur für die erste und letzte Fahrt eines Genehmigungszeitraums zu leisten.
Patienten, die nicht chronisch krank sind, müssen bis zu 2 % ihres Bruttojahreseinkommen zuzahlen. Darüber hinaus sind Sie von Zuzahlungen befreit. Patienten mit chronischer Erkrankung müssen 1 % ihres Bruttojahreseinkommens zuzahlen. Belege sammeln lohnt sich!
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für eine Krankenbeförderung oder beantragen diese bei Ihrer Krankenkasse.
Die Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden, falls dies erforderlich ist.
Wir sind Rahmenvertragspartner gesetzlicher Krankenkassen und rechnen mit aufgeführten Kassen und anderen Kostenträgern direkt ab.
Wir kümmern uns um die Rechnung, Sie um ihre Gesundheit. Als Rahmenvertragspartner gesetzlicher Krankenversicherungen und Sozialversicherungen sind wir berechtigt jede Krankenfahrt durchzuführen und diese mit der zuständigen Kasse abzurechnen.
Krankenfahrten müssen unter Umständen vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Regelmäßig erforderlich ist die Genehmigung bei Fahrten zur ambulanten Behandlung oder einer Serienfahrt zur ambulanten Behandlung. In den meisten Fällen ist die Fahrt zu einer stationären Aufnahme genehmigungsfrei.
Falls eine Genehmigung für Sie in Betracht kommt, so muss diese vor Fahrtantritt erfolgen. Nur im Notfall sind Fahrten genehmigungsfrei. Dies muss der Arzt auf der Verordnung allerdings vermerken.
Vertragspartner:
BEK,AOK, DAK, BKK, Knappschaft, IKK, TK, Gesetzliche Unfallversicherung, Sozialversicherung, Rentenversicherung, BG, KKH...
Im Taxizentralen -Verzeichnis finden Sie alle Taxiunternehmen für Krankenfahrten in allen deutschen Großstädten. Die Website Krankenbeforderung und Information bietet weitergehende Information rund um die Genehmigung einer Krankenbeförderung. Beim Koblenzer Krankenfahrdienst erhalten Sie weiterhende Informationen rund um die Beförerung mobil eingeschränkter Patienten.
🔶 Krankenhaus Kemperhof
🔶 Krankenhaus Marienhof
🔶 Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz
🔶 Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein, Ev. Stift St. Martin
Über dieses Formular sind wir in der Regel von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Die Annahme Ihres Auftrag erfolgt durch schriftliche Bestätigung.
Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben.
Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung. Ein verbindlicher Beförderungsvertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns zustande.
Bitte nutzen Sie die E-Mail Bestellung mindestens 1 Stunde vor der geplanten Fahrt. Für kurzfristige Bestellungen stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung.
Rufen Sie uns an:
+49 1577 8933055