Krankenfahrt und stationärer Aufenthalt im Klinikum Kemperhof
Aus- und Weiterbildung durch unser Expertenteam
Gesetzlich Krankenversichert
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Krankenfahrt mit dem Taxi (sitzend im PKW gem. Krankentransportrichtlinien; Sozialgesetzbuch § 60) zur stationären Aufnahme im Klinikum
Kemperhof Koblenz und wieder zur Wohnung, wenn diese vom Arzt vorab verordnet wird.
Die Krankenbeförderung
So funktionierts:
Hinfahrt Klinikum Kemperhof (stationäre Aufnahme): Der überweisende Arzt stellt Ihnen die Verordnung einer Krankenbeförderung aus.
Mit dieser Verordung können Sie dann bei uns Ihr Taxi ordern. Sie zahlen lediglich einen Eigenanteil und die Abrechnung mit der zuständigen Krankenversicherung übernehmen wir.
Für die Rückfahrt erhalten Sie die Verordnung zur Krankenbeförderung vom Klinikum Kemperhof.
Arbeitsunfall?
Hatten Sie einen Arbeitsunfall?
Hinfahrt Klinikum Kemperhof (stationäre Aufnahme): Der überweisende Arzt stellt Ihnen die Verordnung einer Krankenbeförderung aus.
Mit dieser Verordung können Sie dann bei uns Ihr Taxi ordern. Wir rechnen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) ab. Ein Eigenanteil entfällt.
Für die Rückfahrt erhalten Sie die Verordnung zur Krankenbeförderung vom Klinikum Kemperhof.