Verantwortliche Behörde
Stadt Koblenz
Ordnungsamt
Abt. Fahrerlaubnisse und Zulassungen
Alle Angaben nach bestem Wissen aber ohne Gewähr!
Stand 24.01.2013
1. Geltungsbereich
Der Dienstplan gilt für den Verkehr mit Taxen von Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihren Betriebssitz in der Stadt Koblenz haben.
2. Beschaffenheit
Alle Taxen sind auf ca. zwei gleichgroße Schichten verteilt. Die Einteilung der Schicht erfolgt von 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr des nächsten Tages unter Berücksichtigung der gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen und straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen. In beiden Schichten muss der prozentuale Anteil aller Organisationsgruppen annähernd gleich sein.
3. Bereitstellung der gemäß Dienstplan eingsetzten Taxen
Taxen dürfen sich von 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr des nächsten Tages auf den amtlich gekennzeichneten Taxihalteplätzen bereitstellen, an denen diese zum Dienst eingeteilt sind.
Zum Zwecke des Nachrückens der nicht zum Dienst eingeteilten Taxen ist die Bereitstellung an Diensthalteplätzen erlaubt. Die Anfahrt der zum Dienst eingeteilten Taxen ist jederzeit zu ermöglichen.
4. Taxihalteplatz Hauptbahnhof/Löhr-Center
Eine Schicht hat am Taxistand Hauptbahnhof Dienst1/5 der Taxenunternehmer der Schicht, welche am Halteplatz Hauptbahnhof Dienst haben, werden regelmäßig zum Dienst am Halteplatz Löhr-Center eingeteilt.
4.1 Regelung am Halteplatz Hauptbahnhof
Befindet sich am Halteplatz kein Fahrzeug welches zum Dienst eingeteilt ist, darf von Taxen, die nicht zum Dienst eingeteilt sind, bis zum ersten Fahrzeug nachgerückt werden.
4.2 Regelungen an Sonn- und Feiertagen am Halteplatz Hauptbahnhof (ersatzlos gestrichen ab 20.11.2017)
Sonntags oder wenn der folgende Montag ein Feiertag ist, montags haben ab 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr zusätzlich, die zum Löhr-Center Dienst eingeteilten Taxen am Halteplatz Hauptbahnhof
Dienst.
4.3 Regelungen am Halteplatz Löhr-Center
Befindet sich am Halteplatz kein Fahrzeug welches zum Dienst eingeteilt ist, darf von Taxen, die nicht zum Dienst am Halteplatz eingeteilt sind, bis zum ersten Fahrzeug nachgerückt werden.
5. Halteplätze der Stadt Koblenz ohne die Halteplätze Hauptbahnhof und Löhr-Center
Alle Taxen, auch die gemäß Dienstplan an anderen Halteplätzen eingeteilten Taxen, dürfen auf den amtlich gekennzeichneten Halteplätzen (Zeichen 229 StVO) bereitgestellt werden.
6. Diensttausch (ersatzlos gestrichen ab 20.11.2017)
Im Einvernehmen mit einem anderen Unternehmer kann der zum Dienst eingeteilte Unternehmer seinen Dienst mit einem Unternehmer, der nicht zum Dienst eingeteilt ist, alle 24 Stunden, d.h. von
7.00 Uhr bis 7.00 Uhr des nächsten Tages tauschen. Der abgebende Unternehmer ist verpflichtet dies im Schaukasten am Hauptbahnhof schriftlich auszuhängen.
7. Änderungen des Dienstplans
Änderungen des Dienstplans sind nur durch die Genhehmigungsbehörde möglich.
Die Koblenzer Taxiordung (Dienstplan) erstmalig ins Internet gestellt (03/2017) von Taxiunternehmen Dirk Schwartz Koblenz. Alle Angaben nach bestem Wissen aber ohne Gewähr!
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