Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht in jedem Fall.
Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.
Wird vom Arzt die Fahrt mit dem Taxi
verordnet haben Patienten in der Regel Anspruch auf die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Bei privat Versicherten
ist dies vom abgeschlossenem Tarif abhängig.
Taxi Kosten für die Fahrt zur Chemotherapie werden übernommen
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